Die WOGENO zeigt sich offen: Aufnahme von 50 neuen Mitgliedern ohne besondere Berechtigungen wird ermöglicht!

Das Interesse an der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nach wie vor groß. Gleichzeitig muss die WOGENO dafür sorgen, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Mitgliederzahl und Wohnungsangebot innerhalb der Genossenschaft gewahrt bleibt. Das Gebot der Stunde heißt daher: Kontrollierte Aufnahme von Neumitgliedern!

Jetzt bekommt laut eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eine Interessentengruppe die Chance zur Bewerbung für eine WOGENO-Mitgliedschaft, die weder im Besitz eines Berechtigungsscheines, noch Kinder oder Haushaltsangehörige von BewohnerInnen sein muss.

Vom 01.03.2025 bis 06.03.2025 öffnen wir ein Portal, in dem sich jeder bewerben kann; eine aussagekräftige Begründung der sich bewerbenden Person reicht aus.  Aus den Bewerbungen werden per Zufallsprinzip 150 Personen ausgewählt. Diese Personen laden wir zu einem Informationsabend ein. Bei der Veranstaltung erläutern wir die Grundregeln genossenschaftlichen Zusammenlebens in den Häusern und die Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung (Anteile, Vergabeverfahren etc. Die persönliche Teilnahme am Infoabend ist Voraussetzung für einen möglichen Beitritt zur WOGENO.

Erfahrungsgemäß entscheiden sich nach dem Infoabend nicht alle Teilnehmenden für eine Mitgliedschaft. Bei mehr als 50 InteressentInnen entscheidet wieder das Los.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Danach können Sie Ihren Antrag stellen.

Zum Antragsportal

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