Beteiligung von Anfang an! Dafür wurde ein abgestuftes Modell aus Information, Beratung, Mitsprache bis hin zur Selbstbestimmung in definierten Bereichen entwickelt.

Gemeinsames Planen im Neubauprojekt

Schon zu Anfang der Planung wird bei den Neubauprojekten mit einer Kerngruppe aus interessierten Mitgliedern begonnen, die zukünftigen Bewohner in den gesamten Prozess einzubinden. Sie ist die Startgruppe für das Engagement der neuen Bewohner, die im Fortgang des Projekts Zug um Zug um weitere Haushalte wächst.

Das Ziel der Beteiligung in der WOGENO ist, ein Zuhause für alle zu schaffen. Erfahrungsgemäß ist dafür das ehrenamtliche Engagement des oder der Einzelnen eine der wirksamsten Strategien. Die Bewirtschaftung der Häuser liegt eigenverantwortlich in der Hand der Bewohner. So können diese beispielsweise selbst darüber entscheiden, inwieweit sie den hausmeisterlichen Tätigkeiten nachkommen oder auslagern. Es gibt alles von „wir machen alles selbst“ bis hin zum professionellen Hausmeisterdienst. Auch Gästeappartements verwaltet jedes Haus selbst. Der Grad der Mitwirkung ist stets klar bestimmt und für alle nachvollziehbar.

Neben dem Planen für den richtigen Bedarf und der Selbstverwaltung haben Beteiligungsverfahren eine weit umfassendere Bedeutung. Sie stiften Identität. Da in den WOGENO-Häusern ein breiter Mix an Haushaltstypen und -größen vorgesehen ist, versteht sich die Beteiligung auch als Mittler, Katalysator und Seismograph für die verschiedensten Bedürfnisse der Menschen im Haus.

Das WOGENO Prinzip der Selbstverwaltung - in allen Häusern

Träger der Selbstverwaltung sind die bestehenden Hausgemeinschaften, gebildet aus allen wohnenden Mitgliedern, sowie die zukünftigen Hausgemeinschaften der Neubauprojekte, die sich zunächst in nicht-wohnenden Interessentengruppen zusammenfinden. Sie füllen den WOGENO-Grundwert „selbstverwaltet“ täglich neu mit Leben.

Die Hausgemeinschaften sind der Souverän der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rahmen der Selbstverwaltung der WOGENO-Häuser. Sie bestimmen selbst über den Modus der eigenen Willensbildung. Die von den Hausgemeinschaften getroffenen Entscheidungen sind Grundlage für das weitere Vorgehen. Alle Beschlüsse im Rahmen der Selbstverwaltung müssen nach demokratischen Regeln zustande gekommen sein.

Die Möglichkeiten der Selbstverwaltung sind von Haus zu Haus und Projekt zu Projekt unterschiedlich und unterliegen während des Lebenszyklus eines Hauses einem stetigen Veränderungsprozess. Für eine gelingende Selbstverwaltung ist ein hohes Maß an Transparenz notwendig. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen sind klar zu definieren. Die jeweilige Definition ist für jedes Haus und Projekt in einer eigenen Beteiligungsmatrix festgehalten. In der Beteiligungsmatrix wird zwischen vier Graden der Mitwirkung unterschieden, die sich nach dem Maß der Verantwortung richten,  welches von den jeweiligen Akteuren getragen werden kann. Die Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung werden freiwillig übernommen.

Die WOGENO honoriert dieses Engagement und ist bestrebt, die aktiven Mitglieder nach Kräften bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Zudem geht es darum, durch geeignete Maßnahmen den Kreis der Aktiven zu erweitern.

Selbstverwaltung sieht je nach Projekt, Haus und Phase des Projekts anders aus. Die vier Grade der Mitwirkung gestalten sich wie folgt:

Information

Die Hausgemeinschaft hat gegenüber der WOGENO ein Informationsrecht über alle das Haus betreffenden Angelegenheiten. Dieses Informationsrecht ist nur dann eingeschränkt, wenn Interessen Dritter (Firmen, Schutz der Daten von Einzelpersonen u.ä.) berührt sind. Der Wunsch nach Information kann jederzeit an die WOGENO gerichtet werden. Die WOGENO informiert über den betreffenden Sachverhalt.

Beispiel Rechtliche Rahmenbedingungen: Grundstückskauf

Beratung

Bei Bedarf erörtert die WOGENO den Sachverhalt zusätzlich gemeinsam mit der Hausgemeinschaft. Die Hausgemeinschaft ist aufgerufen, ihr Wissen und ihre Ideen einzubringen. Ziel des Austausches ist es, Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen zu klären und auf ihre Realisierbarkeit hin zu prüfen.
Beispiel Baustandards: Welche Materialien kommen beim Neubau zum Einsatz? Wie wird die Barrierefreiheit gestaltet?

Mitsprache

Nach Information und Beratung entscheiden die Hausgemeinschaft und die WOGENO einvernehmlich über den Sachverhalt. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen, können beide Seiten eine Schiedsstelle zur Schlichtung anrufen.
Beispiel Nutzungsbausteine: Wie und in welchem Maße werden die Gemeinschaftsräume genutzt?

Selbstverantwortung

Die Hausgemeinschaft entscheidet eigenverantwortlich über den betreffenden Sachverhalt.
Beispiel Hausbewirtschaftung: Wie sieht eine Haussatzung aus? Wie werden Beschlüsse gefasst? Wie sind die Hausmeistertätigkeiten organisiert?