Grundsätzlich...
vergibt die WOGENO nur Wohnungen an Mitglieder der Genossenschaft!
Ideelle Voraussetzungen
Der Wunsch auf eine adäquate Wohnung ist ein legitimer Anspruch. Dennoch haben auch wir Wünsche an die Nutzer. Der Genossenschaftsgedanke und das Wohnen in einer Solidargemeinschaft sollten vertraut und gewünscht sein.
Wohnungsbezogene Anteile
Bei Zuschlag für eine Wohnung sind wohnungsbezogene Anteile zu zeichnen. Diese bewegen sich je nach Förderart der Wohnung zwischen 150 und 1.000 Euro/qm und werden bei Ausschreibung der entsprechenden Wohnung benannt. In Neubauprojekten werden die wohnungsbezogenen Anteile je nach Baufortschritt in mehreren Raten abgerufen.
Auf welche Wohnung können Sie sich bewerben
Wir bieten unseren Mitgliedern freifinanzierte und geförderte Wohnungen an. Für geförderte Wohnungen benötigen Sie einen Berechtigungsschein, der Ihnen im Amt für Wohnen und Migration München für die jeweilige Förderart ausgestellt wird.
Bescheinigung des Wohnungsamts (Werinherstr. 89, 81541 München)
Bei geförderten Wohnungen ist mit der Bewerbung eine Bescheinigung des Amtes für Wohnen und Migration über die Berechtigung zum Bezug der in der jeweiligen Förderart ausgeschriebenen Wohnung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass das Amt für Wohnen und Migration teilweise eine recht lange Bearbeitungszeit für die Bescheinigungen benötigt und stellen Sie daher schon frühzeitig Ihren Antrag.