Für die Höhe der Nutzungsgebühren ist die Art der Finanzierung ausschlaggebend. Wir unterscheiden zwischen:
Geförderten Wohnungen ... EOF, EK I .EK III, EK IV
Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Dazu müssen Einkommensgrenzen eingehalten, eine bestimmte Wohndauer in München nachgewiesen und die Dringlichkeiten bestätigt werden. Diese Bescheinigung erstellt das Amt für Wohnen und Migration, München. Einen Antrag können Sie sich auf der Website muenchen.de herunterladen.
Reprivatisierten Wohnungen (EK IV)
Die Stadt ist verpflichtet, diese Objekte zu mieterfreundlichen Konditionen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reprivatisieren. Auf diese Konditionen musste sich die WOGENO, als Käuferin, einlassen.
Wohnungen im konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB)
Auf Flächen der LHM werden keine freifinanzierten Kontingente mehr angeboten. Damit reagiert die Landeshauptstadt München auf den angespannten Münchner Wohnungsmarkt und unterstützt den Bau von preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Grenzen der Wohnraumförderprogramme liegen. Für die Nutzer gelten keine Zugangsbeschränkungen, der Vermieter unterliegt einer Mietpreisobergrenze, die für jedes Baugebiet individuell im Rahmen der Ausschreibungsverfahren festgelegt wird.
Freifinanzierten Wohnungen
Diese können innerhalb der Genossenschaft im Rahmen unserer Vergabererichtlinien frei vergeben werden. Die freifinanzierten Wohnungen haben einen Anteil von 40 Prozent aller WOGENO-Wohnungen.
Einkommensgrenzen können Sie auf der Website der Stadt München einsehen unter: https://www.muenchen.de, geben Sie dann den Suchbegriff Einkommensgrenzen ein.